All Inclusive ohne Selbstbeteiligung?
Was bedeutet “all inclusive”? Eigentlich ja eine einfache Frage, doch steckt der Teufel sprichwörtlich im Detail. Denn auch, wenn viele Mietwagenanbieter mit diesem Slogan werben, bedeutet dies nicht automatisch, dass auch die Selbstbeteiligung entfällt.
Denn nach Meinung mancher Anbieter sind diese keine Zusatzkosten sind, sondern in manchen Fällen durchaus vorgestreckt werden können. Eine nachträgliche Erstattung ist zwar durchaus möglich und vorgesehen – doch müssen die Kunden erst einmal in Vorkasse treten.
Cardelmar bildet hier – gemeinsam mit wenigen anderen Mietwagenbrokern- eine rühmliche Ausnahme: denn hier wird explizit auf den Unterschied zwischen einem generellen Verzicht auf Eigenbeteiligung und einer nachträglichen Übernahme hingewiesen.
Noch ein Wort zur nachträglichen Erstattung. Diese wird in vielen Fällen nur dann vorgenommen, wenn der Kunde alles richtig gemacht hat, d.h. die Polizei verständigt hat, den Anbieter vor Ort informiert hat, einen Schadensbericht erstellt und natürlich keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.
Wichtige Informationen, die Sie unbedingt an Ihre Kunden weitergeben sollten.
Kategorie: Expedienten Kommentieren »


