Auch bei falschem Anschnallen droht ein Bußgeld
abgelegt im Archiv Tipps von Christoph Römer am 13.12.07

Doch offensichtlich reicht es nicht aus, einfach nur angeschnallt zu sein, sondern man muss dies auch in ordnungsgemäßer Weise tun. So erfahren wir bei Auto-Presse:
Bei falsch angelegtem Sicherheitsgurt drohen Autofahrern die gleichen Bußgelder wie nicht angeschnallten Insassen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Denn das in der Straßenverkehrsordnung geforderte "Anlegen" meint nicht irgendeine Verwendung, sondern ausschließlich das ordnungsgemäße Anschnallen. Nicht erlaubt ist laut "Verkehrsrundschau" etwa das Hindurchführen des Gurtes unter der Achsel.
Doch natürlich sollte man sich nicht nur zur Vermeidung eines Bußgeldes anschnallen: Schließlich ist man mit einem Sicherheitsgurt - wie der Name schon sagt - um einiges sicherer unterwegs.
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