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Recht
von Christoph Römer am 28.11.07

Der Rücktritt vom Kaufvertrag steht dem nicht entgegen, urteilte am Mittwoch der bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. (Az: VIII ZR 16/07), wie 123recht.net schreibt.
Wird ein Auto beispielsweise als unfallfrei angeboten und dann aufgrund eines Sachverständigengutachtens ein vorheriger Schaden festgestellt, so kann für eine bestimmte autolose Zeit nach Rückgabe ein Mietwagen gefahren werden, den der Verkäufer bezahlen muss.
Wie lange genau ein Anspruch besteht und wie dieser konkret aussieht, geht aus dem Urteil allerdings nicht hervor ...
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Wong
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Kommentar von:
Andreas Herrmann
(02.08.08 19:38 Uhr)
.... mmmmmhhhhh, ja, dass mag sicher sein. Jedoch darf ich aus eigener Erfahrung sagen, dass der Rücktritt vom Vertrag, früher auch Wandlung genannt, gerade beim Kauf eines Automobils mehr als schwierig ist. Denn zum Einen muss die Wandlung überhaupt ersteinmal anerkannt werden und zum Zweiten läuft während der Prüfungszeit die Zeit gegen den PKW-Käufer, denn es wird immer der Zeitwert des Wagens, inkl. der bis dahin gelaufenen Kilometer - als Grundlage für den Wandlungswert zu Grunde gelegt. In meinem Fall bedeutete dies, dass trotzdem ich nach einem halben Jahr bereits auf Wandlung bestand, die Prüfungszeit meines Anspruches fast zwei Jahre dauerte ... der Wagen hatte dann einen Wertverlust in gigantischer Höhe ... Daher kaufe ich keine Neuwagen mehr. Leider.
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