Autovermieter als Rechtsberater

Autovermieter als Rechtsberater

Legen Sie Wert auf Service? Dann werden Sie sicherlich schon festgestellt haben, dass sich die verschiedenen Autovermieter in diesem Bereich deutlich voneinander unterscheiden. Leider gibt es nachwievor Anbieter, den man jede noch so kleine Zusatzinformation sprichwörtlich “aus der Nase ziehen” muss, was auch durch eine Studie des Deutschen Instituts für Service-Qualität (DISQ) dokumentiert wird.

Das Mietwagen-Magazin Kraftstoff hat sich dieses Themas nun angenommen und weist ausdrücklich darauf hin, dass Autovermieter seit Anfang Juli auch als Rechtsberater tätig werden dürfen. Das liegt am neuen Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG):

Es gibt allerdings Grenzen, wie die Fürther Rechtsanwältin Sonja Ammon im Gespräch mit KRAFTSTOFF erklärt: “Die rechtliche Beratung durch einen Autovermieter darf lediglich als Nebenleistung neben dem Hauptgeschäft angeboten werden.” Durch das RDG ist außerdem nur die korrekte Beratung erlaubt. “Wer falsch berät ist schadensersatzpflichtig”, so Ammon.

Trotzdem ist zu erwarten, dass immer mehr Autovermieter diesen Sonderservice auch anbieten, denn schließlich ist Service – neben einem günstigen Preis – einer der Trümpfe, mit dem sich in diesem Markt wuchern lässt.

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