Autovermietung: Keine besondere Sorgfaltspflicht für Autoschlüssel
abgelegt im Archiv Recht von Christoph Römer am 02.08.07

Er hatte nicht nur keinen Führerschein, sondern fuhr auch noch den Wagen kaputt. Der Autovermieter warf seinem Kunden Fahrlässigkeit vor und verlangte 8.000 Euro Schadensersatz., wie das Lawblog berichtet. Weiter heißt es:
Den Schlüssel hätte der Beklagte nur bei konkreten Anhaltspunkten "in einem Behältnis" wegschließen müssen. Dies hatte der Autovermieter verlangt. Da keine Verdachtsmomente gegen den Freund vorlagen, musste sich das Gericht nicht mit der Frage beschäftigen, wo der Beklagte den Schlüssel für das Behältnis, in dem er den autoschlüssel
dann hätte einschließen müssen, aufzubewahren gehabt hätte.Permalink: Autovermietung: Keine besondere Sorgfaltspflicht für Autoschlüssel
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