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Recht
von Christoph Römer am 13.11.07

kommt es bei winterlichen Fahrbahnbedingungen mit Sommerreifen zu einem Unfall, können auf Kunden hohe Regressforderungen zukommen - und das trotz eines Vollkaskoschutzes. Da vom gesetz her nach ADAC-Angaben keine generelle Winterreifenpflicht vorgesehen ist, gibt es für die Autovermieter auch keine Verpflichtung, ihre Fahrzeugflotten grundsätzlich mit Winterreifen auszurüsten.
Offen gestanden: Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein seriöser Autovermieter im Winter Wagen ohne ausreichende Ausstattung anbietet. Doch nichtsdestotrotz sollte man als Mieter vorher genau nachfragen um eventuelle Überraschungen zu vermeiden ...
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Wong
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