Kreisverkehr richtig gemacht
Sonntag, 28. September 2008
Kategorie: Endverbraucher
Recht
Autor:
Team mietwagen-blog.com
Team mietwagen-blog.com
Es gab eine Zeit, da kannten wir den Kreisverkehr lediglich aus dem Urlaub. Insbesondere unserer westlichen Nachbarn, die Franzosen galten als Meister dieser Verkehrsführung und so mancher deutscher Urlauber hat angesichts der vielen Kreisverkehre geradezu einen "Drehwurm" bekommen.
Es folgten die 90er Jahre und der Kreisverkehr hielt auch hierzulande Einzug. Doch nachwievor besteht Erklärungsbedarf, wie die Auto-Presse weiß:
So sind beispielsweise zwei Arten des Kreisverkehrs zu unterscheiden: Bei dem einen, häufiger anzutreffenden steht vor der Einmündung über dem blauen Kreisverkehrsschild das Zeichen für "Vorfahrt gewähren", sodass die Teilnehmer, die einfahren möchten, das Vorfahrtsrecht der im Kreisel befindlichen Fahrzeuge beachten müssen.
Das ist aber nur die eine Variante, denn fehlt das Vorfahrtsschild, so gilt genau genommen die gute alte "Rechts vor Links"-Regelung.
Übrigens: Beim Einmünden ist das Blinken verboten - lediglich das Ausfahren aus dem Kreisverkehr darf in dieser Weise signalisiert werden.
So gerüstet, kann jeder Lenker eines Mietwagens problemlos in den Kreisverkehr ein- und unfallfrei wieder aus-fahren.


