Mietwagen: Unterschiedliche Tankregelungen beachten

Freitag, 8. August 2008
Kategorie: Endverbraucher
Wer einen Mietwagen mietet, muss in vielen Fällen deutlich mehr als die reinen Mietkosten auf den Tisch legen. Das fängt bei versicherungen an und selbstverständlich kommen die KundInnen einer Autovermietung auch nicht umhin, die Tankfüllungen zu übernehmen. Doch gerade dabei steckt der Teufel im Detail. Stellen Sie sich folgende Situation vor:


Kaum wieder zu Hause, frisch und erholt aus dem Urlaub, flattert die Rechnung des Autovermieters ins Haus. Und darauf wird neben Benzinkosten ein nicht zu knapp bemessener Serviceaufschlag für das Nachtanken angerechnet. Klar: bei der Rückgabe waren Sie in Eile und haben es nicht mehr geschafft, den Wagen auch noch vollzutanken. Ein typische Fall von "dumm gelaufen", denn wer eine full-to-full-Tankregelung wählt, der sollte sich darauf einstellen, dass das Volltanken seitens des Vermieters mit hohen Servicekosten verbunden ist.


Das muss nicht sein. Als Reisebüro können Sie Ihren Kunden auch zu einer Full-to-empty-Regelung raten. Dies hat den Vorteil, dass der Autovermieter in jedem Fall die Tankfüllung übernimmt und keinerlei Mehrkosten entstehen. Ist es der Kunde, der immer auf den letzten Drücker erscheint? Oder derjenige, der gerne alles vorher plant und ganz sicher mit komplett leer gefahrenem Tank das Urlaubsauto am Flughafen zurückgibt? Denn dann ist ihm die full-to-empty Tankregelung wie auf den Leib geschnitten: Bei Abholung einen vollen Tank bezahlen und das Auto in aller Ruhe mit leerem Tank zurückbringen. Ohne weitere Zusatzkosten.


Mehr Informationen zu dieser All-Inclusive-Regelung finden Sie auf der Webseite von Cardelmar.