Nach Unfall: Mietwagen nur zu Billigtarif

Freitag, 6. Juli 2007
Nach Unfall: Mietwagen nur zu Billigtarif

Häufig genug kommt es vor, dass man nach einem Verkehrsunfall einen Mietwagen benötigt, der in aller Regel auch von der Versicherung übernommen wird. Doch glaubt man dem Lawblog, so sollte man tunlichst darauf achten, den günstigsten Tarif zu buchen. Der Grund:


Wer nach einem Verkehrsunfall nicht den möglichst niedrigsten Tarif für einen Ersatz-Mietwagen wählt, bleibt oft auf immensen Kosten sitzen. Darauf weist das Landgericht Dortmund mit seiner Rechtsprechung hin (AZ: 4 S 129/06, 4 S 163/06 und 4 S 165/06).


In besagtem Fall hatte ein Unfallopfer für 15 Tage einen Mietwagen in der hohen "Unfallersatztarif"-Klasse gemietet und dafür insgesamt 3.031,27 Euro zahlen müssen. Die gegnerische Versicherung musste davon aber nur 1.741,25 Euro - den günstigsten Tarif - ersetzen.


Auf der Differenz bleibt der mieter selber sitzen ...