Urteil: Aussteigen, aber schnell
Dienstag, 5. August 2008
Kategorie: Endverbraucher
Autor:
Team mietwagen-blog.com
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Wer in einem mietwagen unterwegs ist, sollte sich beim Aussteigen tunlichst beeilen. Das geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin hervor, in dem es um eine zur Fahrbahn hin geöffnete Autotür ging. Die Autokiste hat den Fall dokumentiert und schreibt:
Komme es in unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Ein- oder Aussteigen aus einem am Fahrbahnrand geparkten Pkw zu einem Unfall, so spreche der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden.
Entsprechend ist es auch notwendig, dass Gepäckstücke von der Beifahrerseite ausgeladen oder direkt beim Aussteigen mitgenommen werden. Gut zu wissen.
Komme es in unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Ein- oder Aussteigen aus einem am Fahrbahnrand geparkten Pkw zu einem Unfall, so spreche der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden.
Entsprechend ist es auch notwendig, dass Gepäckstücke von der Beifahrerseite ausgeladen oder direkt beim Aussteigen mitgenommen werden. Gut zu wissen.

