Winterreifen bei Mietwagen
Donnerstag, 22. Dezember 2005
Kategorie: Endverbraucher
Recht
Autor:
Team mietwagen-blog.com
Team mietwagen-blog.com

Der Frühling lässt nach wie vor auf sich warten und glaubt man den aktuellen Wetterprognosen, so wird es auch in den nächsten Tagen und Wochen noch knackig kalt bleiben. Grund genug, auch bei Fahrten mit dem Mietwagen auf Winterreifen zu achten. Die meisten Autovermieter bieten diese auf Wunsch oder sogar von Haus aus an. Dabei ist es sogar so, dass das Fahren mit Winterreifen in manchen Ländern gesetzlich vorgeschrieben ist.
In Deutschland hält sich das hartnäckige Gerücht, dass Winterreifen nur bei Temperaturen unter sieben Grad Celsius verpflichtend sind - was aber nicht zutrifft, wie uns Plazeboalarm bereits vor zwei Jahren erklären konnte.
Konkret lautet die Regelung in Deutschland, stets mit wettergeeigneter Bereifung unterwegs zu sein oder wie es die Autobild schreibt:
Die "Klarstellung der Straßenverkehrsordnung" definiert die "Pflicht, die Ausrüstung des Kraftfahrzeuges an die Wetterverhältnisse anzupassen". Was das bedeutet, erklärte [Verkehrsminister] Tiefensee mit eigenen Worten: "Es gibt künftig keine Winterreifenpflicht. Jeder Autofahrer ist dazu verpflichtet, mit geeigneter Bereifung unterwegs zu sein." Und das könne "je nach Wetterverhältnissen" auch ein guter Sommerreifen oder ein Ganzjahresreifen sein.
In Staaten wie estland oder Lettland besteht eine generelle Winterreifenpflicht während der Wintermonate, in anderen Ländern wie Belgien oder den Niederlanden besteht keinerlei Regelung zu diesem Thema. Wer sich einen Überblick verschaffen möchte, sei auf die Webseite Winterreifenpflicht hingewiesen. Der Name ist Programm und es finden sich Informationen zu sämtlichen europäischen Staaten und den entsprechenden Regelungen.

