Falsche Bereifung: Fahrer haftet

Dienstag, 4. November 2008
Kategorie: Recht

Die meisten Autovermieter bieten ja mittlerweile Winterreifen an, auch, wenn man in vielen Fällen vorbestellen und ausdrücklich darauf hinweisen muss. Doch fehlt die entsprechende Bereifung und geschieht dann auch noch ein Unfall, ist stets der Fahrer verantwortlich. Das geht aus einer Meldung in den German-News hervor, wo es heißt:


Entsteht ein Schaden durch falsche Ausrüstung am Wagen haftet der Autofahrer - nicht der Vermieter!


Dabei herrscht in Deutschland keine generelle Winterreifenpflicht, es ist aber die Ausrüstung von Fahrzeugen den Wetterverhältnissen anzupassen. Wer allerdings über die Grenze nach Österreich möchte, der braucht vom 01. November bis zum 15. April unbedingt Winterreifen und auch in Norwegen sowie Teilen von Frankreich existiert eine solche Pflicht.