Flensburg: So umgeht man ein eventuelles Fahrverbot
abgelegt im Archiv Endverbraucher , Recht von Christoph Römer am 11.02.08

können [Verkehrssünder] in einigen Fällen mit einer erhöhten Geldstrafe ein Fahrverbot verhindern. Mit dieser Ausnahmeregelung sollen den Betroffenen etwa berufliche Nachteile erspart werden. Doch das Absehen vom Fahrverbot kostet nicht immer Geld, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Hamm deutlich macht.
So berichtet Auto-Presse, dass sich das Gerichtsverfahren eines Rasers über mehr als zwei Jahre hingezogen hatte. In diesem Zeitraum war der gute Mann jedoch stets vorbildlich gefahren (oder hat sich zumindest nicht erwischen lassen). Der zuständige Richter drückte ein Auge zu und wandelte entsprechend das Fahrverbot in eine verdoppelte Geldstrafe um.
Doch gegen diese Verdopplung klagte der Verkehrsrowdy - mit Erfolg:
Nach Ansicht der richter
der nächsthöheren Instanz soll das Fahrverbot in erster Linie eine erzieherische Wirkung entfalten. Dieser habe sich aber dann erledigt, wenn der Autofahrer sich verkehrsrechtlich über immerhin zwei Jahre unauffällig verhalten habe. Wenn ein Fahrverbot durch ein höheres Bußgeld ersetzt wird, soll in diesen Fällen das erhöhte Bußgeld dieselbe generalpräventive Wirkung entfalten wie das Fahrverbot. Wenn aber auf die erzieherische Wirkung verzichtet werden kann, gilt das eben nicht nur für das Fahrverbot, sondern auch für dessen Ersatz, das Bußgeld.Klingt kompliziert, bedeutet aber, dass lediglich die einfach Geldstrafe von 150 Euro ohne Fahrverbot fällig wurde. Ach, ja, wer das Urteil im Original lesen möchte, hier die Quelle: OLG Hamm, Az.: Ss Owi 360/07, ACE "Der Verkehrsjurist" 4/2007, 15
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