Alle Blogs Neueste Einträge TOP5 Autovermieter Recht Routen Urlaub

 

Flensburg: So umgeht man ein eventuelles Fahrverbot

abgelegt im Archiv Endverbraucher , Recht von Christoph Römer am 11.02.08

30906246.jpg
Klar: Ein Fahrverbot ist immer ärgerlich. Doch für diejenigen, die im Berufsleben auf ihren Führerschein angewiesen ist, erweist sich eine solche Maßnahme oftmals geradezu als "tödlich". Okay: Diese Formulierung mag drastisch erscheinen, doch wenn man für zu schnelles Fahren auch gleich seinen Job verliert, ist die Verhältnismäßigkeit nur noch sehr bedingt gegeben. Aus diesem Grund:

können [Verkehrssünder] in einigen Fällen mit einer erhöhten Geldstrafe ein Fahrverbot verhindern. Mit dieser Ausnahmeregelung sollen den Betroffenen etwa berufliche Nachteile erspart werden. Doch das Absehen vom Fahrverbot kostet nicht immer Geld, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Hamm deutlich macht.

So berichtet Auto-Presse, dass sich das Gerichtsverfahren eines Rasers über mehr als zwei Jahre hingezogen hatte. In diesem Zeitraum war der gute Mann jedoch stets vorbildlich gefahren (oder hat sich zumindest nicht erwischen lassen). Der zuständige Richter drückte ein Auge zu und wandelte entsprechend das Fahrverbot in eine verdoppelte Geldstrafe um.

Doch gegen diese Verdopplung klagte der Verkehrsrowdy - mit Erfolg:

Nach Ansicht der richterlinks der nächsthöheren Instanz soll das Fahrverbot in erster Linie eine erzieherische Wirkung entfalten. Dieser habe sich aber dann erledigt, wenn der Autofahrer sich verkehrsrechtlich über immerhin zwei Jahre unauffällig verhalten habe. Wenn ein Fahrverbot durch ein höheres Bußgeld ersetzt wird, soll in diesen Fällen das erhöhte Bußgeld dieselbe generalpräventive Wirkung entfalten wie das Fahrverbot. Wenn aber auf die erzieherische Wirkung verzichtet werden kann, gilt das eben nicht nur für das Fahrverbot, sondern auch für dessen Ersatz, das Bußgeld.

Klingt kompliziert, bedeutet aber, dass lediglich die einfach Geldstrafe von 150 Euro ohne Fahrverbot fällig wurde. Ach, ja, wer das Urteil im Original lesen möchte, hier die Quelle: OLG Hamm, Az.: Ss Owi 360/07, ACE "Der Verkehrsjurist" 4/2007, 15




Anzeige

Permalink: Flensburg: So umgeht man ein eventuelles Fahrverbot
Tags: Urteil  Schnellfahren  Fahrverbot  Geldstrafe  Justiz  Flensburg 

Trackback: http://www.creative-weblogging.com/cgi-bin/mt-tb.pl/113348

Bookmarke diesen Eintrag:

del.icio.usReadsterLycosAlltagzFolkdWongWikioNewstubeYIGG

CW ToolbarInstall
RSSrss   | Alle Abonnements sehen
Googlegoogle   |   Was ist RSS?
Yahoo!yahoo
MEIN MSNMSN
BloglinesBloglines
Newsletter

Suchen Sie nach weiteren Artikeln

Nur dieses Blog Alle Blogs


 
  • Werben Sie mit uns

  • Erfahren Sie mehr über Werbemöglichkeiten oder besuchen Sie unseren Shop oder rufen Sie Frau Glagla für weitere Informationen an unter +49 (89) 288 566 34.
Anzeige -
Buchen Sie Ihre hier..



  • Andere Blogs in der gleichen Kategeorie im Creative Weblogging Netzwerk







 

Tagcloud: Autovermieter Endverbraucher Expedienten Gewinnspiel Hintergrund Infos News Pressemeldung Recht Routen Spaß Sponsored Posts Technik Tipps Touren mit dem Mietwagen Urlaub

Blog Top Liste - by TopBlogs.de