Gerichtsurteil: Warten auf Neuwagen erwirkt längeren Anspruch auf einen Mietwagen
abgelegt im Archiv Recht von Christoph Römer am 01.11.07

Wenn sich die Lieferfrist in vertretbarem Rahmen halte, sei der Geschädigte nicht verpflichtet, sich zur Überbrückung einen Gebrauchtwagen zu kaufen, urteilte das Gericht in einem Urteil. Er könne stattdessen von der gegnerischen Versicherung die Kosten für einen Mietwagen auch über die ansonsten übliche Zeit hinaus verlangen (Aktenzeichen: 14 U 85/07)., berichtet SZon
Hintergrund war ein Unfall mit einem LKW, bei dem die Spedition nicht dazu verpflichtet wurde, die Zeit bis zur Lieferung einer neuen Zugmaschine mit einem Gebrauchtwagen zu überbrücken:
<>Das Oberlandesgericht gab der Spedition indes Recht und erkannte Mietwagenkosten für 47 Tage an. Unter Abwägung der relativ moderaten Höhe der zusätzlich anfallenden Mietwagenkosten einerseits und den mit dem Erwerb eines gebrauchten Lkw verbundenen Risiken andererseits sei die Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs für die Zwischenzeit bis zur Lieferung nicht zumutbar gewesen, befand das Oberlandesgericht. Die Revision wurde nicht zugelassen.
>br> Ob ein solches Urteil auch für Privat-PKW gilt, geht aus dem Artikel leider nicht hervor ...
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