Mehrfachrasen ohne Fahrverbot?
abgelegt im Archiv Endverbraucher , Recht von Christoph Römer am 07.05.08
Ich schreibe bewusst kann, denn der hier und da vermutete Automatismus tritt eben nicht automatisch ein. So berichtet die Auto-Presse darüber, dass für einen Führerscheinentzug zum einen 26 km/h zu viel auf der Tachonadel stehen müssen, zum anderen der zeitliche Abstand zwischen den Geschwindigkeitsübetretungen nicht zu groß sein darf. Im konkreten Fall lesen wir:
Bei einem vor dem Oberlandesgericht (OLG) Bamberg verhandelten Fall war der Raser der Polizei mit 120 km/h statt der gebotenen 80 km/h ins Netz gegangen. 14 Monate und 21 Monate vorher war derselbe Fahrer bereits mit 25 km/h und 33 km/h zu schnell aufgefallen. Aus diesem Grund verdoppelte der Amtsrichter das Bußgeld im aktuellen Fall auf 150 Euro. , dazu forderte der Staatsanwalt noch ein Fahrverbot, das aber nicht verhängt wurde. Der Grund:
Nach Ansicht der Richter fehle die zeitliche Nähe der einzelnen Geschwindigkeitsdelikte, um ein Fahrverbot zu stützen. Zudem sei nicht zu erkennen, dass der Autofahrer zu einem besonders gefahrträchtigen Verhalten neigt (OLG Bamberg, Az.: 2 Ss Owi 263/07).
Nichtsdestotrotz ist natürlich selbst von einer ersten Geschwindigkeitsübertretung abzuraten, denn gerade bei einem Mietwagen handelt man sich eine Menge Ärger ein.
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Geschwindigkeit Begrenzung Tempolimit Mietwagen
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