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Recht
von Christoph Römer am 03.12.09
Wer am Steuer eines Mietwagens einen Unfall verursacht, muss in manchen Fällen die Polizei einschalten. Das gilt vor allem dann, wenn dies Teil der AGB des jeweiligen Autovermieters ist und basiert auf der Auffassung, dass einer KfZ-Vermietung eine objektive Schilderung eines Unfallhergangs zustehe. So urteilte der BGH in Karlsruhe (Az.: XII ZR 19/08):
Das Gericht gab mit seinem Spruch einer Autovermietung Recht. Sie wollte von einem Kunden den Unfallschaden an einem Mietwagen ersetzt haben. Zwar stellten die Vertragsbestimmungen den Kunden von der Haftung frei. Voraussetzung dafür war allerdings, dass er bei einem Unfall die Polizei einschaltet. Das hatte der Kunde nicht getan. Die Klausel sei keine unangemessene Benachteiligung des Kunden, entschieden die Richter.
Quelle: Süddeutsche Zeitung
Permalink: Mietwagen: Bei Unfall Polizei einschalten
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