Mietwagen: Kaution ist nicht gleich Selbstbeteiligung
abgelegt im Archiv Tipps von Christoph Römer am 23.01.08

Geht alles gut und bringen Sie Ihren Mietwagen unfallfrei zurück, wird der Betrag sowieso zurück gebucht. Doch wenn ein Schaden entsteht, wird ggf. die Selbstbeteiligung fällig, d.h. aus der Kaution wird die zu zahlende Selbstbeteiligung und der Vertrag wird verbindlich abgebucht.
Bei Cardelmar lesen wir hierzu:
. Sollten Sie in einen Unfall verwickelt werden oder kommt es zu einer beschädigung
bzw. zu einem Diebstahl des Fahrzeuges, behält der Vermieter diese hinterlegte Selbstbeteiligung/Kaution in der Höhe ein, in der die Kaskoversicherung den Schaden an Ihrem Mietwagen nicht ersetzt.Doch kann man - ungeachtet der zu leistenden Kaution - auch dieses Risiko minimieren. All-Inclusive bzw. All-Inclusive plus lautet hier das Zauberwort und ich möchte wieder den FAQ das Wort überlassen, nicht zuletzt, weil ich es nicht treffender formulieren könnte. Dort heißt es:
CarDelMar erstattet Ihnen diese Selbstbeteiligung/Kaution nur bei Buchung des All-Inclusive-Paketes und unter den nachfolgenden Bedingungen:
Im Schadensfall sind folgende Punkte zwingend zu beachten:
- Benachrichtigen Sie unverzüglich die Mietwagenstation.
- Bei Beteiligung eines Unfallgegners rufen Sie die Polizei, die einen Polizeibericht erstellt. Den Bericht legen Sie nach Ihrer Rückkehr CarDelMar vor.
- Bei Rückgabe des Fahrzeugs lassen Sie einen Schadensbericht von der Station mit den Unterschriften des lokalen Autovermieters und Ihnen erstellen. Dieser ist ebenfalls mitzubringen und CarDelMar vorlegen.
Um die Selbstbeteiligung im Falle des All-Inclusive-Paketes bzw. des All-Inclusive Plus Paketes erstattet zu bekommen, senden Sie bitte folgende Unterlagen an CarDelMar:
- den Schadensbericht unterschrieben vom lokalen Autovermieter und Ihnen,
- den Polizeibericht, eine Kopie des Mietvertrages und den Zahlungsnachweis, dass Sie die Kaution bar bezahlt haben bzw. einen Belastungsnachweis Ihrer Kreditkarte.
Ausgenommen von der Erstattung der Selbstbeteiligung/Kaution sind:
- Schäden durch Missachtung der allgemeinen Mietbedingungen, insbesondere bei Schäden durch das Befahren unbefestigter Straßen,
- Schäden durch Trunkenheit am Steuer oder fahrlässiges Handeln,
- Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels, Schäden an Reifen, Glas, Dach und Unterboden/Ölwanne, Schäden, die durch Diebstahl von Privatgegenständen, die im Auto gelassen worden sind, entstehen und sämtliche Folgekosten wie Abschleppkosten, Hotelübernachtungen, etc und der Verlust von Privatgegenständen.
Bitte beachten Sie: Bei Buchung des All-Inclusive Plus Paketes erfolgt die Rückerstattung der Selbstbeteiligung auch bei Glas- und Reifenschäden.
Alles klar? Ansonsten posten Sie einfach Ihre Fragen als Kommentar ...
Permalink: Mietwagen: Kaution ist nicht gleich Selbstbeteiligung
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