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Tipps
von Christoph Römer am 14.10.09
Ich weiß, ich weiß: das Thema wiederholt sich. Doch gibt es immer wieder Mietwagen -FahrerInnen, die die herbstlichen Ratschläge vergessen haben und entsprechend Unfälle bauen. Also hier noch einmal die Tipps, die sich in ausführlicher Form bei Auto-Presse.de finden:
Sehen und gesehen – gerade im Herbstnebel oft ein schwieriges Unterfangen. Deshalb sollte an trüben Tagen das Licht auch tagsüber eingeschaltet sein, wird geraten. Nach dem Motto: „Licht an immer dann, wenn es die Sichtverhältnisse erfordern“. Auch die Kfz-Haftpflichtversicherungen legen diese Empfehlung zugrunde und bezahlen im Fall eines Unfalls wegen mangelhafter Beleuchtung nur einen Teil der Kosten.
Bei Nebel sollte übrigens auf keinen Fall das Fernlicht anzulassen und auch die Nebelleuchten dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite unter 50 Meter liegt.
Und wenn wir schon einmal beim Thema Sicht sind. Wer bei vereisten Scheiben nur eine kleine Guck-Öffnung aus dem Eis kratzt, der riskiert ebenfalls, dass der "Tote Winkel" deutlich größer wird. Übrigens: Scheibenwischer sind ebenfalls tabu:
Erinnert wird an die regelmäßige Reinigung der Scheinwerfergläser. Sie werden jetzt von Schmutz und Matsch auf den Straßen schnell blind – mit der Folge, dass Autofahrer nicht nur schlecht sehen können, sondern auch von anderen Verkehrsteilnehmern kaum wahrgenommen werden.
Mehr Tipps finden sich im zitierten Artikel.
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Wong
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