Mietwagenunfall: Helfen vor Anrufen

Mietwagenunfall: Helfen vor Anrufen

Da verschlägt es einem doch glatt die Sprache. Ein Autovermieter (welcher geht aus dem Artikel nicht hervor) hat doch tatsächliche eine Kundin verklagt, weil diese nach einem Autounfall erst Erste Hilfe geleistet und dann den obligatorischen Anruf getätigt hat. Doch so streng, dass der Informationsstand eines Autovermieters wichtiger ist als das Leben eines Unfallopfers darf diese Regelung beim besten Willen nicht ausgelegt werden

So lesen wir bei n-tv:

Auch wenn der Mietvertrag einen sofortigen Anruf vorsieht: Autofahrer dürfen sich nach einem Unfall erst um das Unfallopfer kümmern, bevor sie den Autoverleiher verständigen.

Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor (Az.: XII ZR 213/05). In dem Fall mietete eine Frau bei einem Autoverleiher einen Kleintransporter. Der Vertrag schrieb vor, dass der mieter bei einem Unfall unmittelbar nach Schadenseintritt die Polizei und den Vermieter zu verständigen habe.

Recht so! Doch Vorsicht: In den meisten Fällen ist es in der Tat so, dass der Autovermieter umgehend angerufen werden muss. Und zum Glück enden ja die meisten Unfälle eher glimpflich, so dass man um die Anrufspflicht in den seltensten Fällen herumkommt.

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Kategorie: Recht Kommentieren »


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