Mobile Navigationsgeräte sind nicht gegen Einbruch versichert
abgelegt im Archiv Recht von Christoph Römer am 02.11.07

Praktisch alle großen heimischen Kfz-Versicherer verlangen nämlich, dass das Navi von außen nicht sichtbar aufbewahrt wird, damit es überhaupt versicherbar ist - das Gerät müsste also im Handschuhfach oder Kofferraum übernachten.
Dabei werden die mobilen Navigationsgeräte in aller Regel als Gegenstand des persönlichen Bedarfs oder als Zubehör angesehen, was im Rahmen der Kasko zu Haftungsgrenzen zwischen 700 und 2.500 Euro führt.
Diese Zahlen gelten zwar für Österreich, doch kann davon ausgegangen werden, dass das Bild in Deutschland und der Schweiz ein ähnliches ist. Im Notfall empfiehlt es sich, vorher bei der Versicherung nachzufragen oder das mobile Navi einfach nicht im Auto zu lassen.
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Navigationssystem Versicherung Kasko Mietwagen
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