Nach Unfall: Mietwagen nur zu Billigtarif
abgelegt im Archiv Recht von Christoph Römer am 23.07.07

Wer nach einem Verkehrsunfall nicht den möglichst niedrigsten Tarif für einen Ersatz-Mietwagen wählt, bleibt oft auf immensen Kosten sitzen. Darauf weist das Landgericht Dortmund mit seiner Rechtsprechung hin (AZ: 4 S 129/06, 4 S 163/06 und 4 S 165/06).
In besagtem Fall hatte ein Unfallopfer für 15 Tage einen Mietwagen in der hohen "Unfallersatztarif"-Klasse gemietet und dafür insgesamt 3.031,27 Euro zahlen müssen. Die gegnerische Versicherung musste davon aber nur 1.741,25 Euro - den günstigsten Tarif - ersetzen.
Auf der Differenz bleibt der mieter
selber sitzen ...Permalink: Nach Unfall: Mietwagen nur zu Billigtarif
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Mietwagen Recht Billigtarif
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