Parken am Hang: Gang einlegen sonst droht Verlust des Kasko-Schutzes
abgelegt im Archiv Tipps von Christoph Römer am 19.12.07

So berichtet Auto-Presse über ein Gerichtsurteil, bei dem es um ein im Hang abgestelltes Fahrzeug ging:
Im entschiedenen Fall hatte der Autofahrer seinen Pkw auf einer Straße mit zehn Prozent Gefälle abgestellt, die Handbremse angezogen, aber keinen Gang eingelegt. Das Auto rollte selbstständig los und prallte gegen ein Hindernis. Die Kaskoversicherung lehnte eine Schadensregulierung ab, da laut eines Sachverständigen das einlegen
des ersten Gangs notwendig gewesen wäre.(OLG Karlsruhe Az: 19 U 127/06)Im Falle einer solchen, besonderen Gefahrensituation muss der Fahrer eine größere Sorgfalt an den Tag legen, so die Richter.
Foto: zaubervogel / Pixelio.de
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