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Radarwarngeräte: Diese Regelungen gelten im Ausland

abgelegt im Archiv Infos von Christoph Römer am 12.10.07

Radarwarngeräte: Diese Regelungen gelten im Ausland
Es ist immer ärgerlich, in eine Radarfalle zu geraten - besonders, wenn man am Steuer eines Mietwagens sitzt. Denn gerade in diesem Fall kann die Abwicklung mit dem jeweiligen Autovermieter zusätzlich zum Bußgeld auch noch Bearbeitungsgebühren nach sich ziehen.

Abhilfe schaffen da so genannte Radarwarngeräte, die allerdings in Deutschland sowie in fast allen anderen europäischen Ländern verboten sind. Hierzulande drohen ein Bußgeld von 75 Euro sowie vier Punkte in flensburglinks, doch wie Gourmet-Report schreibt, kann man in manchen Ländern doch deutlich mehr Ärger bekommen, wenn man mit einem Radarwarner erwischt wird:

So dürfen beispielsweise in Belgien, Frankreich oder der Schweiz Radarwarngeräte nicht einmal mitgeführt werden, selbst im funktionslosen, also originalverpackten Zustand. Auch der Vertrieb ist dort unzulässig.

Der ADAC macht darauf aufmerksam, dass Zuwiderhandlungen regelmäßig mit Geldbußen (in der Schweiz mindestens 240 Euro) und in Ausnahmefällen sogar mit Gefängnisstrafen geahndet werden. Unter Umständen wird das Gerät vernichtet oder eingezogen (Belgien, Schweden und Schweiz). In Frankreich kann sogar das Fahrzeug beschlagnahmt werden, wenn in diesem ein Radarwarngerät verwendet wird.


Dieses Verbot gilt im Übrigen auch für Navigationsgeräte mit einem so genannten POI (Point of Interest) Warner, in dem stationäre "Blitzer" angezeigt werden.




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Tags: Radarwarngerät  Mietwagen  Autovermietung  Geschwindigkeitskontrolle  Auto  mieten 

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