Schäden an Mietwagen ggf. steuerlich absetzbar
abgelegt im Archiv Recht von Christoph Römer am 16.08.07

Der Fahrer eines Mietwagens hatte versehentlich von fünften in den zweiten Gang geschaltet und damit den Motor zerstört. Klar, dass Schadenersatz fällig war, denn bei einer solchen Fahrlässigkeit dürfen sich wenige Versicherungen finden, die den Schaden ersetzen:
Zur Begründung führten die Richter an, dass die komplette Zerstörung eines Motors durch falsches Schalten ein außergewöhnliches Ereignis sei. Dieses sei durch eine kurze Unachtsamkeit herbei geführt worden, die auch bei gewissenhaften Menschen vorkomme. Deshalb sei eine steuerliche Berücksichtigung zulässig.
Den Falschschalter wird diese Urteil gefreut haben, doch um ehrlich zu sein, gewinnt man schon den Eindruck, dass hier einige Augen zugedrückt wurden ...
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