Sponsored Post: Was tun bei einem Unfall mit Tieren?
abgelegt im Archiv Sponsored Posts von Christoph Römer am 17.09.07

Das Risiko, einen Wildunfall zu erleiden, ist in Herbst und Winter deutlich höher - nicht nur weil es früher dunkel wird, sondern auch, weil Brunftzeit ist und Liebe bekanntlich blind macht. Deshalb ist langsames Fahren angesagt: Wenn man mit mehr als 70 km/h unterwegs ist, nehmen einen die Tiere kaum mehr wahr. Um Wild frühzeitig zu erkennen, empfehlen die ARAG Experten, das Fernlicht einzuschalten - allerdings nur, bis man das Tier entdeckt hat. Dann gilt grundsätzlich: Sofort abblenden! Bei großen Tieren wird Ausweichen als legitim angesehen. Um Kleinvieh sollte man allerdings nicht um jeden Preis einen Haken schlagen, denn wenn man hier im Graben landet, kann die Versicherung unter Umständen Zahlungen verweigern, wenn die Verhältnsmäßigkeit nicht gewahrt ist.
Wichtig ist auch hier, dass Sie die einzelnen Versicherungsbedingungen miteinander vergleichen. Denn in manchen klassischen Kasko-Versicherungen ist ein erweiterter Wildschaden-Schutz enthalten, in anderen wiederum nicht.
Aufschluss gibt hier die Webseite der Finanzberatung Gross
Vorausgesetzt, es handelt sich um so genanntes Haarwild. Hierzu zählen lt. Bundesjagdgesetz: Hirsche, Rehe, Wildschweine, Füchse, Feldhasen sowie Wildkatzen, Dachse und Marder. Nicht dazu gehören zB. Rinder, Pferde, Schafe, Hunde, Katzen und Hauskaninchen ...
- Nur einige Gesellschaften decken den Zusammenstoß mit weiteren Tieren (Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen) bzw. allen Tieren ab.
. Wenn Sie viel in ländlichen Gebieten unterwegs sind sollte der Zusammenstoß mit allen Tieren, nicht nur Haarwild, in Ihrem Kaskovertrag eingeschlossen sein.
Auf jeden Fall gelten aber bei Wildunfällen dieselben Regeln wie bei allen anderen Unfällen: Unfallstelle absichern, Polizei verständigen. Beachten Sie, dass Sie die so genannte "Wildbescheinigung" erhalten, um diese bei der jeweils zuständigen Versicherung einzureichen.
Wer bei Cardelmar das All-Inclusive Paket bucht, ist dabei von sämtlicher Eigenbeteiligung ausgenommen, sofern die allgemeinen Mietbedingungen eingehalten werden.
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