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Endverbraucher
, Recht
von Christoph Römer am 14.04.08

© pizzodisevo
Hamburg hat zu Jahresbeginn einen Gesetzesantrag im Bundesrat eingereicht, der ein Fahrverbot auch bei anderen Straftaten erlauben soll. Das Bundesjustizministerium ist bisher jedoch gegen diesen Vorschlag. wie es Auto-Presse schreibt.
Ebenfalls dagegen positioniert hat sich nun der Deutsche Anwaltverein (DAV). Die Begründung liegt auf der Hand: Der Führerscheinentzug soll auf Verkehrsdelikte begrenzt bleiben, was nach meinem Dafürhalten auch durchaus nachvollziehbar ist.
Denn mit welcher Begründung sollte jemand, der beispielsweise Steuern hinterzieht oder einen Ladendiebstahl begangen hat, ausgerechnet ein Fahrverbot erhalten?
Permalink: Straftäter: DAV gegen Fahrverbot
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Wong
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