Strafzettel auch nach Rückgabe?
abgelegt im Archiv Endverbraucher , Recht von Christoph Römer am 24.03.08
Frage: Geht die Verantwortung fürs Auto im Moment der Schlüsselübergabe zurück an den Vermieter?
Die Antwort lautet: Nein! Denn wer ein Auto wissentlich ins Parkverbot stellt (ggf. um Zeit zu sparen) handelt ja noch während des Mietens fahrlässig und ist damit haftbar. Nur, wenn das Parken zeitlich begrenzt erlaubt war und der Vermieter einfach zu lange mit dem Abholen gebraucht hat oder wenn es mit dem Vermieter abgesprochen war, den Wagen genau dort zu parken kann man davon ausgehen, dass das Knöllchen nicht bezahlt werden muss.
Ob die auf dieser Webseite gegebenen Tipps indes auch in der juristischen Praxis Bestand haben, muss jeder selbst entscheiden. Ich sehe sie eher als eine Art grobe Richtschnur ...
Permalink: Strafzettel auch nach Rückgabe?
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Rückgabe Haftung Mietwagen Autovermietung
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