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Tipps
von Christoph Römer am 09.10.07

Zwar bieten viele Vermieter einen Vollkaskoschutz an, der auch Teilkaskoschäden wie Sturm- oder Hagelfolgen abdeckt, doch wird der mieter meist mit einem Selbstbehalt belastet. Dieser kann laut ADAC je nach Fahrzeugtyp bei bis zu 950 Euro liegen.
Der einzige Ausweg besteht in einer zusätzlichen Versicherung, die sich dann aber ebenfalls auf den Mietpreis auswirkt. Doch verzichten bereits manche Anbieter wie Hertz oder Avis auf den Selbstbehalt, ohne dafür Geld zu verlangen. Es lohnt sich also, vorher nachzufragen, vor allem, wenn man im Herbst oder Winter ein Auto mietet.
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Kommentar von:
Dirk BRauers
(15.10.07 4:50 Uhr)
Ich denke, dass es sich lohnt, sich auf einen Streit mit der Mietwagenfirma einzulassen, sollte diese versuchen, den Mieter wegen eines Hagelschadens haftbar zu machen. Soweit ich weiß, besteht im deutschen Recht der Grundsatz, dass Schadenersatz nur bei Verschulden zu leisten ist. Hierbei gilt natürlich auch, dass der Mieter in diesem Falle Schäden vermeiden muß. D.h. er muß gegen sich gelten lassen, ob ein überdurchschnittlicher Fahrer bei Anwendung größter Aufmerksamkeit den Schaden hätte Verhindern können. Das ist bei einem Hagelschaden wohl kaum der Fall. Ich selbst hatte einen ähnlichen Fall, als auf der Autobahn ein Stein von dem voraus fahrenden Fzg. nach hinten geschleudert wurde und die Frontscheibe beschädigte. Ich musste nicht bezahlen.
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