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Tipps
von Christoph Römer am 21.12.09

© Cpt.Hook
Wer mit einem gemieteten Fahrzeug als Lenker unterwegs ist und sich gesetzeswidrig verhält, muss auch für die Busse aufkommen. Dies gilt übrigens nicht nur für Mietwagen sondern auch für ausgeliehene Privatwagen.
Wenn man den Blitz bemerkt hat, sollte spätestens bei Rückgabe des Mietwagens die jeweilige Autovermietung informiert werden. Ansonsten drohen erheblich Mehrkosten. Diese fallen zumeist sowieso an, da - je nach Autovermietung - noch eine Bearbeitungsgebühr erhoben wird, doch wenn erst noch ein Briefwechsel vorangeht, können die Kosten durchaus noch weiter steigen.
Am Einfachsten ist es jedoch, gerade im Mietwagen, peinlichst genau auf die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu achten. Man erspart sich eine Menge Ärger ...
Permalink: Tipp: Verstöße im Mietwagen mitteilen
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Wong
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Kommentar von:
Ben
(20.01.10 10:04 Uhr)
Blödsinn, warum sollten denn erhebliche Mehrkosten entstehen, wenn man es dem Vermieter nichtr mitteilt ??? Die Bearbeitungsgebühr muss man immer zahlen (zwischen 5 und 25 Euro) ... mehr nicht und weniger auch nicht, völlig egal ob man es mitteilt oder nicht !
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