Tipp: Wer den falschen Gang einlegt, handelt fahrlässig
abgelegt im Archiv Endverbraucher , Recht von Christoph Römer am 06.02.08

Demnach handeln Autofahrer grob fahrlässig, wenn sie zur Absicherung einen Gang verwenden, der das Wegrollen nicht verhindert (AZ 19 U 127/06).
Konkret ging es bei dem Urteil um einen Mann, der seinen Wagen in einem Hang von zehn Prozent Gefälle abgestellt hatte. Dummerweise hatte dieser neben der Handbremse den dritten anstelle des ersten bzw. des Rückwärtsganges eingelegt, was dazu geführt hatte, dass das Auto ins Rollen kam.
So etwas nennt man dann grobe Fahrlässigkeit - wenngleich zahlreiche Versicherer seit Beginn des Jahres durchaus kulant mit solchen Situationen umgehen. Trotzdem solle man - gerade, wenn es sich um einen Mietwagen handelt - stets aufpassen und dafür Sorge tragen, dass der Wagen ausreichend abgesichert ist.
Denn so erspart man sich jede Menge Ärger und ggf. zähe Verhandlungen ....
Permalink: Tipp: Wer den falschen Gang einlegt, handelt fahrlässig
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Mietwagen Autovermietung Fahrlässigkeit Gerichtsurteil
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