Tipps: Verhalten am Unfallort
abgelegt im Archiv Tipps von Christoph Römer am 17.06.08
An erster Stelle steht natürlich die Sicherung des Unfallortes:
Dazu ist das Warndreieck je nach Straßenart in einer Entfernung von 150 bis 400 Metern zu positionieren und die Warnblinklichtanlage am Pkw einzuschalten. Der Unfallort darf auf keinen Fall unerlaubt verlassen werden, damit macht man sich strafbar und riskiert strafrechtliche Konsequenzen sowie einen Regress der Kfz-haftpflichtversicherung
, der nach Informationen der Deutschen Versicherer (GDV) bis zu 5 000 Euro betragen kann.Der nächste Schritt ist der Anruf bei der Autovermietung, vorausgesetzt, es ist niemand verletzt, denn in diesem Fall geht natürlich der Notruf vor. Ebenfalls wichtig ist ein Unfallprotokoll auf Basis des Europäischen Unfallberichts. Doch gibt es hier unterschiedliche Regelungen, die je nach Autovermieter variieren.
Wer beispielsweise bei Cardelmar einen Wagen mietet, der findet im ausführlichen Serviceteil alle notwendigen Informationen für Unfälle:
- Benachrichtigen Sie unverzüglich die Mietwagenstation.
- Bei Beteiligung eines Unfallgegners rufen Sie die Polizei, die einen Polizeibericht erstellt. Den Bericht legen Sie nach Ihrer Rückkehr CarDelMar vor.
- Bei Rückgabe des Fahrzeugs lassen Sie einen Schadensbericht von der Station mit den Unterschriften des lokalen Autovermieters und Ihnen erstellen. Dieser ist ebenfalls mitzubringen und CarDelMar vorlegen.
Alles klar? Dann wünsche ich eine unfallfreie und angenehme Fahrt im Mietwagen.
Permalink: Tipps: Verhalten am Unfallort
Tags:
Autovermietung Mietwagen Unfall Verhalten Unfallort
Trackback: http://www.creative-weblogging.com/cgi-bin/mt-tb.pl/126538



























