Urteil: Einparkhilfe allein ist nicht ausreichend

Samstag, 9. Februar 2008
Kategorie: Endverbraucher News
Urteil: Einparkhilfe allein ist nicht ausreichend

Sie gehört zu den praktischsten Erfindungen der letzten Jahre und mittlerweile findet sich insbesondere in Mietwagen der gehobenen Klasse eine .... Einparkhilfe. Doch schützt auch diese neue Technologie nicht vor Unfällen und Blechschäden beim Einparken und einem Urteil des Amtsgerichts München (Aktenzeichen: amtsgericht München 275 C 15658/07) zufolge, darf man sich als Fahrer auch nicht ausschließlich auf den Park-Assistenten verlassen. So schreibt der Spiegel:


Im vorliegenden Fall hatte der Kunde einer Fahrzeugvermietung seinen Mietwagen in einem Parkhaus beschädigt. Beim Rückwärtseinparken erkannte das Ultraschall-Abstandsgerät die Rückwand nicht, da sich dort zwischen Boden und Parkplatz-Begrenzung ein über die Stoßstange reichender Zwischenhohlraum befand.


Das Gericht verurteilte den Fahrer, der Autovermietung die vereinbarte Eigenbeteiligung von 750 Euro für den bei dem Unfall entstandenen Schaden an der Heckklappe des Mietwagens zu bezahlen.


Nach Ansicht des Gerichts wäre der Schaden vermeidbar gewesen, wenn der Fahrer den Abstand zwischen dem Heck des Wagens und der Wand selber eingeschätzt hätte.


Fazit: Trotz Hightechs kann ein Blick in den Rückspiegel oftmals eine Menge Geld sparen.