Urteil: Einparkhilfe allein reicht nicht aus

Wer mit einem Mietwagen in einem Parkhaus einparkt, kann sich nicht allein auf die eingebaute Einparkhilfe verlassen. Denn auch die beste Technik kann sich mal irren oder eine Fehlfunktion aufweisen, was in diesem Fall nicht Schuld des Autovermieters ist. In einem konkreten Fall, über den Auto-Presse berichtet, hatte ein Mieter einen Wagen gegen die Rückwand eines Parkhauses gerammt und damit einen Sachschaden von 788 Euro verursacht:
Im folgende Rechtsstreit wurde jedoch zugunsten des Autovermieters entschieden. Der Mann hatte laut der arag fahrlässig gehandelt. Gerade beim Rückwärtsfahren muss man sehr sorgfältig vorgehen. Und eine zusätzliche Absicherung durch den Blick in den Rückspiegel ist auch bei eingeschalteter Parkhilfe obligatorisch. (AG München, Az.: 275 C 15658/07).
Durchaus nachvollziehbar wie ich finde, denn auch ein Navigationssystem oder andere technische Hilfen nehmen einem Fahrer nicht das denken ab.
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