Urteil: Handytelefonate bei abgeschaltetem Motor legal
Mittwoch, 30. Januar 2008
Kategorie: Recht
Autor:
Team mietwagen-blog.com
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Die meisten KundInnen einer Autovermietung wissen: Nicht jeder Mietwagen verfügt über eine Freisprecheinrichtung und in manchen Fällen ist es durchaus umständlich, im Vorfeld zu regeln, dass man auch am Steuer des Mietwagens telefonieren möchte.
Handy am Ohr ist zwar verlockend, doch wer sich auf frischer Tat ertappen lässt, ist 40 Euro los und darf dazu noch einen Punkt in Flensburg eintragen lassen. Doch halt: Folgt man mehreren Urteilen, die von Oberlandesgerichten Erlassen wurden, so ist es durchaus möglich, an einer roten Ampel zu telefonieren und zwar dann, wenn der Motor abgeschaltet ist. So berichtet Net-Tribune über ein Verfahren am Oberlandesgericht Hamm:
Zwar dürfe der Fahrer als Fahrzeugführer kein Mobiltelefon benutzen, erklärten die Richter. Dies gelte jedoch nach der Straßenverkehrsordnung ausnahmsweise dann nicht, wenn das Auto stehe und der Motor abgeschaltet sei. Die Situation an der Rotlichtampel stelle diese Ausnahme dar, denn der Fahrer habe mit Abschalten des Motors die Regelung befolgt. Ähnlich urteilte auch das Oberlandesgericht Bamberg.
Doch nun mal ehrlich: Rechts ran fahren oder eben eine Freisprecheinrichtung nutzen ist vermutlich praktischer ...

