Urteil: Mietwagenwechsel nicht zwingend

Es kam in der Vergangenheit bereits das eine oder andere Mal vor, dass ich über die so genannten “Unfallmietwagen” geschrieben habe. Klar, ist ja auch ein “heißes” juristisches Eisen, denn auf der einen Seite möchte ein Geschädigter möglichst schnell an einen Mietwagen kommen, auf der anderen Seite stehen die Versicherungen, die möglichst Geld sparen wollen.
Doch so sehr das Wirtschaftlichkeitsgebot herrscht – eine Versicherung darf es auch nicht übertreiben. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, das sich unter dem Az: VI ZR 134/08 findet:
Ein Geschädigter ist nicht zum Wechsel zu einem von der Versicherung genannten Autovermieter verpflichtet, wenn die Ausfallzeit nicht zu lange ist.
So schreibt es KFZ-Betrieb und weist auf einen konkreten Fall hin:
Hier hatte eine Unfallgeschädigte für fünf Tage einen Mietwagen für 110 Euro bezogen. Die Versicherung hatte nach zwei Tagen darauf hingewiesen, dass sie auch einen Wagen für den halben Preis organisieren könne, doch da dieses Angebot deutlich nach Bezug des ersten Mietwagens und nur für wenige Tage galt, hatte die Frau Anspruch auf Erstattung des vollen Mietwagenpreises.
Trotz fehlender Wirkung als Grundsatzentscheidung ist mit diesem Urteil die aus der vorstehenden Frage folgende Rechtsunsicherheit ein stückweit abgebaut. Zu Recht hat der BGH in der vorstehenden Fallkonstellation die Frage der Pflicht zum Wechsel des Vermieters zu Gunsten des Geschädigten restriktiv beurteilt.
Ob das in der Praxis jedoch dabei hilft, Streitigkeiten zu verhindern, muss sich erst noch zeigen.

Share and Enjoy:
  • Print
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter

Kategorie: Recht Kommentieren »


Kommentar schreiben

Kommentar