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Tipps
von Christoph Römer am 29.08.08

© BrainsonicAustria
Komme es in unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Ein- oder Aussteigen aus einem am Fahrbahnrand geparkten Pkw zu einem Unfall, so spreche der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden.
Entsprechend ist es auch notwendig, dass Gepäckstücke von der Beifahrerseite ausgeladen oder direkt beim Aussteigen mitgenommen werden. Gut zu wissen.
Permalink: Urteil: Aussteigen, aber schnell
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Wong
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