Urteil: Einparkhilfe allein ist nicht ausreichend
abgelegt im Archiv Recht von Christoph Römer am 20.08.07

Im vorliegenden Fall hatte der Kunde einer Fahrzeugvermietung seinen Mietwagen in einem Parkhaus beschädigt. Beim Rückwärtseinparken erkannte das Ultraschall-Abstandsgerät die Rückwand nicht, da sich dort zwischen Boden und Parkplatz-Begrenzung ein über die Stoßstange reichender Zwischenhohlraum befand.
Das Gericht verurteilte den Fahrer, der Autovermietung die vereinbarte Eigenbeteiligung von 750 Euro für den bei dem Unfall entstandenen Schaden an der Heckklappe des Mietwagens zu bezahlen.
Nach Ansicht des Gerichts wäre der Schaden vermeidbar gewesen, wenn der Fahrer den Abstand zwischen dem Heck des Wagens und der Wand selber eingeschätzt hätte.
Fazit: Trotz Hightechs kann ein Blick in den Rückspiegel oftmals eine Menge Geld sparen.
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Einparken Parksensor Versicherung Mietwagen
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