Urteil: Einparkhilfe allein reicht nicht aus
abgelegt im Archiv Recht von Christoph Römer am 13.11.07

Im folgende Rechtsstreit wurde jedoch zugunsten des Autovermieters entschieden. Der Mann hatte laut der ARAG fahrlässig gehandelt. Gerade beim Rückwärtsfahren muss man sehr sorgfältig vorgehen. Und eine zusätzliche Absicherung durch den Blick in den Rückspiegel ist auch bei eingeschalteter Parkhilfe obligatorisch. (AG München, Az.: 275 C 15658/07).
Durchaus nachvollziehbar wie ich finde, denn auch ein Navigationssystem oder andere technische Hilfen nehmen einem Fahrer nicht das denken ab.
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