Urteil: Erhöhter Unfallersatztarif muss genau angebenen werden
abgelegt im Archiv Recht von Christoph Römer am 04.01.08

Der Mann mietete bei dem Verleiher daraufhin einen Ersatzwagen zum Unfallersatztarif. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers erstattete der Autovermietung später aber nur die Kosten zum Normaltarif. Die differenz
zwischen beiden Tarifen verlangte das Unternehmen daraufhin vom Unfallgeschädigten, heißt es.Doch die Richter entschieden, dass seitens des Autovermieters kein Anspruch auf den Unfallersatztarif besteht, weil die Tarife nicht klar einsehbar waren. Der Autovermieter hätte auf erhöhte Kosten im Unfallersatztarif hinweisen müssen und es seien in solchen Fällen nur solche Kosten zu erstatten, die zur Behebung des Schadens erforderlich seien.
Ob ein solches Urteil indes für viele Anbieter relevant ist, möchte ich mal bezweifeln. Denn in den meisten Fällen sind die Tarife durchaus transparent, sodass man vor Anmietung eines Wagens genau weiß, wie teuer der Spaß letztlich wird ...
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