abgelegt im Archiv
Endverbraucher
, Recht
von Christoph Römer am 22.05.08

© fischerhuder
So muss die Rechtsanwältin in den sauren Apfel beißen und das Bußgeld von 240 Euro auf jeden Fall berappen - von den Gerichtskosten mal ganz abgesehen. Auto-Presse schreibt hierzu:
In Bezug auf die Vorschrift, die das Verbot regelt, bestehen laut arag-Experten keine Zweifel hinsichtlich ihrer Verfassungsmäßigkeit.
Das zugrunde liegende Urteil findet sich unter BVerfG 2 BvR 525/08.
Permalink: Urteil: Handy-Verbot bleibt bestehen
Trackback: http://publish.creative-weblogging.com/publish/mt-tb.pl/124296
Wong
Stimmen Sie ab für Urteil: Handy-Verbot bleibt bestehen:
|
Dieser Eintrag wurde mit: 7.00 Punkten (von 4 Stimme(n) insg.) bewertet.
|
Abonnieren
Suchen Sie nach weiteren Artikeln
| RSS | Alle Abonnements sehen |
|
Was ist RSS? | |
| Yahoo! |
|
| MEIN MSN |
|
| Bloglines |
|
| Newsletter | |
| Followen Sie uns bei Twitter! |














