Urteil: Handy-Verbot bleibt bestehen
abgelegt im Archiv Endverbraucher , Recht von Christoph Römer am 22.05.08
So muss die Rechtsanwältin in den sauren Apfel beißen und das Bußgeld von 240 Euro auf jeden Fall berappen - von den Gerichtskosten mal ganz abgesehen. Auto-Presse schreibt hierzu:
In Bezug auf die Vorschrift, die das Verbot regelt, bestehen laut arag
-Experten keine Zweifel hinsichtlich ihrer Verfassungsmäßigkeit.Das zugrunde liegende Urteil findet sich unter BVerfG 2 BvR 525/08.
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