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Recht
von Christoph Römer am 22.06.09

© Kecko
Im verhandelten Fall hatte eine selbstständige Versicherungskauffrau aufgrund eines Unfalls bereits einen geschäftlichen Termin verpasst. Da sie an diesem Tag noch weitere Termine hatte, hatte sie sich noch am gleichen Tag einen Mietwagen genommen und von der Versicherung eine Kostenerstattung in Höhe von 5 400 Euro verlangt. Die Versicherung wollte jedoch unter Berufung auf die "Schadensminderungspflicht" nur 2 000 Euro zahlen und hat erklärt, die Klägerin hätte leicht einen günstigeren Mietwagen finden können. Das Gericht hat jedoch der Klägerin recht gegeben, da die Versicherungskauffrau aus geschäftlichen Gründen keine Zeit für eine Mietwagen-Recherche hatte und somit von der Schadensminderungspflicht befreit war
Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Focus" doch handelt es sich hier natürlich nur um einen einzelnen Fall. Inwieweit die Dringlichkeit und der Termindruck nachgewiesen werden müssen und welche Kriterien hier angelegt werden, geht weder aus dem Urteil noch aus dem zitierten Artikel hervor....
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Wong
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