abgelegt im Archiv
Recht
von Christoph Römer am 27.04.09

© Kecko
Die Ausnahme hiervon ist, wenn man seinen eigenen Wagen nur wenig benutzt und daher nur einen sehr geringen Fahrbedarf hat. In diesem Falle hat man auch keinen Anspruch auf eine Ersatzleistung.
Das schreibt Versicherung-In.de, lässt aber offen, was es konkret bedeutet, dass ein Wagen "nur wenig" benutzt wird.
Im Falle eines Anspruchs ist es allerdings wichtig, dass vorher die Preise für Mietwagen verglichen werden. Wer einen zu teuren Wagen mietet oder gar eine Klasse zu teuer anmietet, der ist dazu verpflichtet, die Differenz zur Versicherungssumme selbst zu bezahlen.
Trackback: http://publish.creative-weblogging.com/publish/mt-tb.pl/150116
Wong
Stimmen Sie ab für Versicherung: Grundsätzlicher Mietwagen -Anspruch:
|
Dieser Eintrag wurde mit: 8.00 Punkten (von 1 Stimme(n) insg.) bewertet.
|
Abonnieren
Suchen Sie nach weiteren Artikeln
| RSS | Alle Abonnements sehen |
|
Was ist RSS? | |
| Yahoo! |
|
| MEIN MSN |
|
| Bloglines |
|
| Newsletter | |
| Followen Sie uns bei Twitter! |














