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Versicherung: Grundsätzlicher Mietwagen -Anspruch
abgelegt im Archiv Recht von Christoph Römer am 27.04.09
Versicherung: Grundsätzlicher Mietwagen -Anspruch
© Kecko
Unfallschaden gleich Mietwagen -Anspruch. Dieser Satz ist im Großen und Ganzen richtig, doch steckt der Teufel - wie so oft - im Detail. Denn nicht immer dürfen sich Autofahrer auf den Weg zu einem Autovermieter machen, wenn der eigene PKW ausfällt:

Die Ausnahme hiervon ist, wenn man seinen eigenen Wagen nur wenig benutzt und daher nur einen sehr geringen Fahrbedarf hat. In diesem Falle hat man auch keinen Anspruch auf eine Ersatzleistung.

Das schreibt Versicherung-In.de, lässt aber offen, was es konkret bedeutet, dass ein Wagen "nur wenig" benutzt wird.

Im Falle eines Anspruchs ist es allerdings wichtig, dass vorher die Preise für Mietwagen verglichen werden. Wer einen zu teuren Wagen mietet oder gar eine Klasse zu teuer anmietet, der ist dazu verpflichtet, die Differenz zur Versicherungssumme selbst zu bezahlen.


Permalink: Versicherung: Grundsätzlicher Mietwagen -Anspruch
Tags: Mietwagen  Autovermietung  Auto  Unfall  Versicherung  Anspruch 
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