Vollkasko muss Wildunfall übernehmen
abgelegt im Archiv Recht von Christoph Römer am 31.10.08
In dem vom Deutschen Anwaltverein veröffentlichten Fall hatte ein Mercedes-Fahrer von seiner Versicherung die Erstattung der Reparaturkosten in Höhe von rund 13.400 Euro und weitere Gutachterkosten von ca. 520 Euro verlangt. In der Schadensmitteilung hatte er ausgeführt, mit einem Reh kollidiert gewesen zu sein.
Die Richter entschieden, dass wenn weder die Kollission mit dem Reh noch das Gegenteil bewiesen werden könnte, die Versicherung in vollem Umfang haften muss.
Übrigens: bei einer Teilkaskoversicherung müsste der Wildunfall tatsächlich bewiesen werden.
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