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Vollkasko muss Wildunfall übernehmen

abgelegt im Archiv Recht von Christoph Römer am 31.10.08

Dass eine Vollkaskoversicherung auch bei einem Wildunfall haften muss, setze ich einfach mal als bekannt voraus. Doch wie aus einem Urteil des OLG Hamm hervorgeht, ist es dabei noch nicht einmal notwendig, dass ein Beweis für den Wildunfall vorgelegt wird. Das berichtet die Autokiste und schreibt:

In dem vom Deutschen Anwaltverein veröffentlichten Fall hatte ein Mercedes-Fahrer von seiner Versicherung die Erstattung der Reparaturkosten in Höhe von rund 13.400 Euro und weitere Gutachterkosten von ca. 520 Euro verlangt. In der Schadensmitteilung hatte er ausgeführt, mit einem Reh kollidiert gewesen zu sein.

Die Richter entschieden, dass wenn weder die Kollission mit dem Reh noch das Gegenteil bewiesen werden könnte, die Versicherung in vollem Umfang haften muss.

Übrigens: bei einer Teilkaskoversicherung müsste der Wildunfall tatsächlich bewiesen werden.




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Permalink: Vollkasko muss Wildunfall übernehmen
Tags: Versicherung  Teilkasko  Vollkasko  Urteil  Mietwagen   

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