Wer haftet bei Parkplatzunfällen?
abgelegt im Archiv Endverbraucher von Christoph Römer am 07.03.08

) entschieden, dass im Falle eines Unfalls auf dem Parkplatz durchaus nicht immer derjenige Schuld hat, der aktiv gegen ein anderes Auto fährt:In der vom Landgericht Bad Kreuznach beurteilten Berufungsentscheidung ging es um zwei Autofahrer, die auf einem Parkplatz beim rückwärtigen Ausparken zusammengestoßen waren. Einer der Beteiligten berief sich in der Verhandlung darauf, er habe bereits angehalten, als der andere gegen sein Auto gefahren sei. Nach Ansicht der Richter spielt das jedoch keine Rolle, denn Rückwärtsfahren schaffe ein besonderes Gefahrenmoment. wie Auto-Presse berichtet.
Das Ergebnis: Die Haftung wird 50 zu 50 aufgeteilt.
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