Urteil: Fernlicht nicht verpflichtend
Titel: Urteil: Fernlicht nicht verpflichtend
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abgelegt im Archiv Recht von Christoph Römer am 28.10.08
Wer im Dunkeln auf einer Landstraße unterwegs ist, der schaltet in aller Regel das Fernlicht an, ob nun am Steuer des eigenen Wagens oder im Mietwagen. Doch sehen dies nicht alle Autofahrer genauso, was im Falle eines Autounfalls im westfälischen Hamm zu einem Rechtsstreit geführt hat:
Im entschiedenen Fall sah ein Autofahrer nachts plötzlich eine Frau im Lichtkegel seines Autos auftauchen. Er bremste sofort, konnte aber der Frau nicht ausweichen und verletzte sie schwer. Die Frau verklagte den Autofahrer und hielt ihm vor, nur mit normalem Abblendlicht gefahren zu sein. In der Tat stellte sich während des Gerichtsverfahrens heraus, dass die Frau bei Fernlicht früher erkennbar gewesen wäre und so der schwere Unfall hätte verhindert werden können.
Man könnte nun denken, dass der Autofahrer verurteilt wurde, doch tatsächlich besteht keine Pflicht zum Fahren mit Fernlicht. Das stellte das Oberlandesgericht Hamm (OLG) unter dem Az.: 9 U 115/06, DAR 2008, 527 fest. Demnach kann kein Autofahrer gezwungen werden, mehr Beleuchtung als das normale Abblendlicht zu nutzen.
Die Folge: Abweisung der Klage. (Quelle: Auto-Presse.de)
Im entschiedenen Fall sah ein Autofahrer nachts plötzlich eine Frau im Lichtkegel seines Autos auftauchen. Er bremste sofort, konnte aber der Frau nicht ausweichen und verletzte sie schwer. Die Frau verklagte den Autofahrer und hielt ihm vor, nur mit normalem Abblendlicht gefahren zu sein. In der Tat stellte sich während des Gerichtsverfahrens heraus, dass die Frau bei Fernlicht früher erkennbar gewesen wäre und so der schwere Unfall hätte verhindert werden können.
Man könnte nun denken, dass der Autofahrer verurteilt wurde, doch tatsächlich besteht keine Pflicht zum Fahren mit Fernlicht. Das stellte das Oberlandesgericht Hamm (OLG) unter dem Az.: 9 U 115/06, DAR 2008, 527 fest. Demnach kann kein Autofahrer gezwungen werden, mehr Beleuchtung als das normale Abblendlicht zu nutzen.
Die Folge: Abweisung der Klage. (Quelle: Auto-Presse.de)


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